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Beitragssätze Selbstzahler unwirksam
In seinem Beschluss vom 21.02.2011 - L 1 KR 327/10 B
hält das Hessische Landessozialgericht die sog. "Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler", die von gesetzlichen Krankenversicherungen für die Verbeitragung von freiwillig Versicherten herangezogen werden, mangels einer demokratischen Legitimation des Vorstandes des GKV-
Spitzenverbandes für unwirksam. In dem zu entscheidenden Fall konnten daher Zahlbeträge einer privaten Lebensversicherung des Klägers nicht verbeitragt werden.
Für Beratung und Vertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht
Frank Dillmann, Heidelberg
hält das Hessische Landessozialgericht die sog. "Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler", die von gesetzlichen Krankenversicherungen für die Verbeitragung von freiwillig Versicherten herangezogen werden, mangels einer demokratischen Legitimation des Vorstandes des GKV-
Spitzenverbandes für unwirksam. In dem zu entscheidenden Fall konnten daher Zahlbeträge einer privaten Lebensversicherung des Klägers nicht verbeitragt werden.
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Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht
Frank Dillmann, Heidelberg
Eingestellt am 15.04.2011 von F.Dillmann
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