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Teilweise Nichtanerkennung von Ausbildungszeiten bei Rente verfassungswidrig ?

Derzeit steht vor dem Bundessozialgericht ein Verfahren zur Entscheidung an, in dem es um die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zu der Nichtanerkennung von Ausbildungszeiten einer Schul- und Hochschulausbildung im Rentenkürzungsgesetz 2004 geht. Es wird vermutet dass das BSG im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorlegt.
Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht
Frank Dillmann, Heidelberg


Eingestellt am 15.04.2011 von F.Dillmann
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