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Arbeitsamt Heidelberg

Das Arbeitsamt Heidelberg oder nach entsprechender Namensänderung jetzt Agentur für Arbeit Heidelberg, ist für die Angelegenheiten des SGB III, insbesondere das Arbeitslosengeld I zuständig. Weiter besteht eine Zuständigkeit im Bereich der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II/Hartz IV) für alle Personen, die im Bezirk des Arbeitsamtes Heidelberg/der Agentur für Arbeit Heidelberg (außer Stadtbezirk Heidelberg), ein schließlich der Geschäftsstellen Eberbach, Sinsheim und Wiesloch ihren Wohnsitz haben. Diese erhalten dann den Regelbetrag vom Arbeitsamt Heidelberg/von der Agentur für Arbeit Heidelberg und die Kosten der Unterkunft vom Rhein-Neckar-Kreis.
Personen die im Stadtbezirk Heidelberg ihren Wohnsitz haben, erhalten beide Leistungen des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV), also Regelsatz und Kosten der Unterkunft von dem Jobcenter Heidelberg. Wichtigste Leistung des Arbeitsamtes Heidelberg/der Agentur für Arbeit Heidelberg ist das Arbeitslosengeld I.
Des Weiteren gibt es aber auch die Möglichkeit Teilhabeleistungen über das Arbeitsamt Heidelberg/die Agentur für Arbeit Heidelberg zu beziehen. Als Leistungen für Arbeitgeber seien genannt beispielsweise Förderleistungen bei Einstellung von Arbeitskräften und/oder Auszubildenden, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld etc.
Weitere Information finden Sie unter www.arbeitsagentur.de.
Benötigen Sie eine Beratung oder eine Vertretung in Sachen Arbeitslosengeld I, Sperrzeit, Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Leistungen zur Teilhabe etc. stehe ich Ihnen für Fragen und zur Kontaktaufnahme gerne zur Verfügung.

Ihr Rechtsanwalt Frank Dillmann


Frank Dillmann per Telefon kontaktieren unter 06221 / 4573 - 0 oder per E-Mail kontaktieren.

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