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Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit

Bei einer Finanzbeamtin wurde durch bisher nicht rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen, Az.: 1 K 1203/09 vom 14.04.2011 eine chronische Sehnenscheidenentzündung durch Computerarbeit als Berufskrankheit anerkannt.
Möglicherweise läßt sich dies auch auf den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung übertragen, worüber dann aber die Sozialgerichte zu entscheiden hätten.
Für eine Beratung oder Vertretung stehe ich Ihnen in Heidelberg oder gesamten Bundesgebiet als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht gerne zur Seite.
Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Frank Dillmann, Heidelberg

Eingestellt am 15.04.2011 von F.Dillmann
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